Leistungen & Preise

Vor Beginn einer Behandlung informiere ich Sie gerne persönlich über den geplanten Ablauf, den zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Kosten.

Preise

Erstanamnese
BICOM Body Check, Beratung, BICOM Bioresonanz
Dauer: 90-120 Min.

140,00€

Fußreflexzonenbehandlung
Dauer: 60 Min.
Optional: Klangschalen (5,00€)

75,00€

Bioresonanz
Dauer: 60 Min. 

90,00€

Kinder Bioresonanz
Dauer: 45-60 Min. 

75,00€

Kurze Beratung
Dauer: 30 Min. 

50,00€

Trockenes Schröpfen
Dauer: 45 Min. 
Optional: Klangschalen (5,00€)

60,00€

Blutegel-Therapie
Dauer: 120 Min. 

140,00€

Information

Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis, welches innerhalb von oberen und unteren Rahmenbeträgen die üblichen Honorare aufzeigt.
Dieses wurde 1985 letztmalig neu überarbeitet und dient in dieser Form noch heute als Bemessungsgrundlage. Die Vergütungen der Leistungsempfänger sind jedoch nicht immer innerhalb der  in der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) verzeichneten Rahmenbeträge fixiert.

Ich rechne angelehnt an die Gebührenordnung ab.

Eine telefonische Beratung berechnet sich wie eine schriftliche Beratung (z. B. per E-Mail) entsprechend nach Gebühr und Zeitaufwand. Ein kurzes Informationsgespräch z. B. zur Terminvereinbarung und dergleichen ist kostenlos und wird nicht gesondert berechnet.

Bitte beachten Sie auch folgende Unterteilung:

Privatkrankenversicherte:
Privatkrankenversicherte sollten genau in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können Sie sich an der GebüH orientieren. 

Beihilfeversicherte:
Sie können sich, ebenso wie die Versicherten der Postkrankenkasse B, an der GebüH orientieren. Es werden jedoch immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen gestrichen. Bitte klären Sie ggf. diese Details mit Ihrer Beihilfestelle ab.

Zusatzversicherte:
Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Zusatzversicherung, welche Heilpraktikerleistungen mit einschließen, entnehmen bitte Ihren Versicherungsunterlagen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind. Je nach Versicherung variieren die Leistungen (bestimmter Höchstbetrag, alle Kosten oder nur eine bestimmter Prozentsatz). 

Gesetzlich Krankenversicherte:
In der Regel müssen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen.

Bitte beachten Sie, daß die Privaten Krankenkassen und die Behilfen nur bis zum Höchstsatz der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) erstatten. Eine eventuelle Differenz zu meiner Liquidation ist als private Leistung vom Patienten zu begleichen

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zu den Honoraren?

Kontakt & Termin