Preise
- Fuß-Bein-Massage
- 45 Minuten 55,00 Euro
- Schröpfen:
- 45 Minuten Minuten 55,00 Euro
- Bioresonanz
- 60 Minuten Erwachsene 70,00 Euro
- Kinder bis 12 Jahre 50,00 Euro
- Kinder 12 - 18 Jahre 60,00 Euro
Reflexzonenmassage:
60 Minuten 59,00 Euro
- Erstbehandlung
- Bicom BODY CHECK
- Ausführliche Messung 40,00 Euro
- Kleine - Standard Mess. 20,00 Euro
- Irisdiagnose zusätzlich nach Aufwand möglich
- Bitte nur Barzahlung. Vielen Dank.
- Schöpfe Kraft, zur Bewältigung deines Alltags.
Seit 2019 Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker in Baden-Baden
Formulare
Vereinbarung zu Behandlung und Kostenabrechnung
Kosten
Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis, welches innerhalb von oberen und unteren Rahmenbeträgen die üblichen Honorare aufzeigt.
Dieses wurde 1985 letztmalig neu überarbeitet und dient in dieser Form noch heute als Bemessungsgrundlage. Die Vergütungen der Leistungsempfänger sind jedoch nicht immer innerhalb der in der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) verzeichneten Rahmenbeträge fixiert.
Ich rechne angelehnt an die Gebührenordnung ab.
Praxistermine:
Je nach Gebührenziffer und Zeitaufwand fallen pro Stunde zwischen 45,00 Euro und 70,00 Euro Honorar an.
Akute Erkrankungen, Babies und Kleinkinder, Folgetermine, Verlaufskontrolle 35,00 Euro bis 50,00 Euro
Eine telefonische Beratung berechnet sich wie eine schriftliche Beratung (z. B. per eMail) entsprechend nach Gebühr und Zeitaufwand
(1 Minute kostet ca. 1,00 Euro).
Ein kurzes Informationsgespräch z. B. zur Terminvereinbarung und dergleichen ist kostenlos und wird nicht gesondert berechnet.
Kurzer telefonischer Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneieinnahme 20,00 bis 35,00 Euro
Alle Patienten erhalten nach Behandlung eine ordentliche Rechnung, die möglichst innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung zu begleichen ist.
Terminversäumis / späte Absage (nicht 24 Std vor Termin): 40,00 Euro
Bitte beachten Sie auch folgende Unterteilung:
Privatkrankenversicherte:
Privatkrankenversicherte sollten genau in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können Sie sich an der GebüH orientieren.
Beihilfeversicherte:
Sie können sich, ebenso wie die Versicherten der Postkrankenkasse B, an der GebüH orietieren. Es werden jedoch immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen gestrichen. Bitte klären Sie ggf. diese Details mit Ihrer Beihilfestelle ab.
Zusatzversicherte:
Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Zusatzversicherung, welche Heilpraktikerleistungen mit einschließen, entnehmen bitte Ihren Versicherungsunterlagen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind. Je nach Vesicherung variieren die Leistungen (bestimmter Höchstbetrag, alle Kosten oder nur eine bestimmter Prozentsatz).
Gesetzlich Krankenversicherte:
In der Regel müssen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen.
Sie können sich an der GebüH orietieren.
Bitte beachten Sie, daß die Privaten Krankenkassen und die Behilfen nur bis zum Höchstsatz der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) erstatten.
Eine eventuelle Differenz zu meiner Liquidation ist als private Leistung vom Patienten zu begleichen.